Popularklage an das Bayerische Verfassungsgericht Kunstfreiheit

von | 12 Mrz 2021 | Corona daheim, Kulturveranstalter

AUFSTEHEN FÜR DIE KUNST – STANDING UP FOR ARTS –
POPULARKLAGE AN DAS BAYERISCHE VERFASSUNGSGERICHT ZUR KLÄRUNG DER KUNSTFREIHEIT

Die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ wird eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgericht einbringen.

Zwar kam es durch den juristischen, medialen und politischen Druck der Initiative „Aufstehen für die Kunst“ zu weitreichenden Änderungen an den Öffnungsszenarien der Theater, Opern- und Konzerthäuser. Unter Beweis gestellt wurde dies zuletzt durch die tatsächlich bei der Ministerpräsident*Innenkonferenz am 3. März beschlossenen Maßnahmen. Es gibt nun eine akzeptable Öffnungsperspektive hinsichtlich der Saalbelegung und der Orchesterabstände, was die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ sehr begrüßt.

Nichtsdestotrotz bereinigt auch die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die grundsätzliche verfassungsrechtliche Schieflage der Kunstfreiheit nicht, sondern verstärkt sie. Große Teile sowohl des Einzelhandels als auch der körpernahen Dienstleistungen konnten schon am 1. bzw. 8. März öffnen, sind an keinerlei Inzidenzwerte gebunden und daher auch nicht perspektivisch von umgehenden Schließungen bedroht. Diese Ungleichbehandlung und sogar Bevorzugung verfassungsrechtlich nicht auf der gleichen Ebene geschützter Bereiche kommt zu der ohnehin seit November durchgehend und nur mit marginalen Einschränkungen weiteroperierenden Industrie hinzu.

Ebenso durften die auf gleicher Ebene und vorbehaltlos wie die Kunstfreiheit geschützten religiösen Einrichtungen durchgehend geöffnet bleiben, trotz der mit Theatern, Oper- und Konzerthäusern nicht vergleichbaren Belüftungssysteme. Zudem belegen Studien, dass das Infektionsrisiko in Theatern und Konzerthäusern bei den schon vorhandenen Hygienekonzepten minimal ist und als das geringste Risiko in Innenräumen bewertet wird im Vergleich zu Einzelhandel, Schulen oder gar Großraumbüros. Diese Risikoeinschätzung verändert sich auch durch die Mutationen nicht, bleibt also im Verhältnis zu den anderen Bereichen gleich.

Die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ wird daher in der kommenden Woche eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgericht einbringen, um eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Klärung der Kunstfreiheit anzustoßen. Gleichzeitig behält sie sich vor, den Eilantrag jederzeit und umgehend einzubringen, sollten die Öffnungsperspektiven doch nicht Realität werden, die Theater, Opern-und Konzerthäuser bei nächsten Öffnungsschritten wieder übergangen werden oder gar erneute Schließungen vorgenommen werden.

INITIATOREN

Wolfgang Ablinger-Sperrhacke (Sänger)
Hansjörg Albrecht (Dirigent und Organist)
Kevin Conners (Sänger)
​Christian Gerhaher (Sänger)

LINKS

Website: www.aufstehenfuerdiekunst.de
Twitter: www.twitter.com/_kunstfreiheit @_kunstfreiheit
Facebook: www.facebook.com/aufstehenfuerdiekunst @aufstehenfuerdiekunst

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