07.04.2022 – Seit Sonntag, 03.04.2022 sind in Bayern alle bis dahin geltenden Coronavorschriften aufgehoben und es gibt von der Landesregierung keine Hotspotregelungen. Für die demokratische Entscheidung eines jeden wurde am 08.04.2022 gestimmt. Denn die Bundesregierung Deutschlands überlässt es jedem Bürger, ob er sich impfen lassen möchte oder nicht. Die Imfpflicht wurde abgewiesen. Ausnahmen sind berufsbedingte Gruppen im Gesundheitswesen. Wer über die Grenze reisen möchte, der sollte sich auf alle Fälle mit dem grünen Pass der EU befassen, der die Einreisebestimmungen für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte regelt.
Urlaub in Bayern – seit 03.04.2022:
Gastronomie
freier Zutritt ohne Masken innen und aussen.
Diskotheken
freier Zutritt ohne Masken
Veranstaltungen
freier Zutritt ohne Masken. Personenbeschränkungen sind entfallen.
Hotelerie
freier Zutritt ohne Masken
Berghütten
freier Zutritt ohne Masken. Übernachtungen sind jedoch in den meisten Hütten ohne vorherige Reservierung aufgrund der Auflagen nicht möglich. Touren mit Anbietern, wie z.B. dem DAV unterliegen noch der 2G-Regel. Es ist sinnvoll, sich vor der Tour mit dem Veranstalter und der Berghütte in Verbindung zu setzen.
Fitneßstudios und Wellness
keine Beschränkungen mehr, also ohne Nachweis und Maske möglich. Bitte beachten Sie die einzelnen Vorgaben der Anbieter.
In allen Fällen sollten Sie auf Ihre Gesundheit achten und Vorsichtsmaßnahmen mit Respekt und im glücklichen Miteinander beachten.
Urlaub in Deutschland
Da die einzelnen Länder bestimmen, inwiefern Sie Beschränkungen, HotSpots und Regelungen aufstellen, sollten Sie sich am besten vorab informieren.
Die Seite Katastrophenschutz der Bayerischen Staatsregierung >>
Reisen ins Ausland – Corona Regelungen
seit 01.02.2022 gilt die Fristregelung in EU Ländern
Impfzertifikate sind ohne Booster (dritte Impfung) für alle EU-Länder nur noch 9 Monate nach Grundimmunisierung gültig! Bei Genesenen gilt in der EU eine Frist von 6 Monaten, in Deutschland 3 Monate. Nach Ablauf dieser Fristen werden Grenzgänger wie Ungeimpfte behandelt.
Informieren Sie sich auf jeden Fall in jedem Land separat, wie die weiteren Regelungen genau aussehen und welche weiteren Maßnahmen wie Tests, Quarantäne, Onlinereservierung, etc. notwendig sind.
Reisen nach Italien:
- geimpft: neben dem gelben Impfausweis ist das digitale Covid-Zertifikat der EU in Papierform oder in der Smartphone-App anerkannt.
- genesen: Eine Bestätigung, dass man in den letzten 6 Monaten von Covid genesen ist
- ungeimpft: Antigen- (48 Stunden) oder PCR-Test (72 Stunden), ausser Kinder unter 6 Jahren. 6-17-jährige benötigen einen Negativtest.
Reisen nach Österreich:
Die Einreise auf einen Nenner: Nach der bekannten 3G-Regel
Reisen in die Schweiz
Eine Einreise ist ohne Auflagen und alle Beschränkungen sind im Land aufgehoben. Lediglich vor der Ausreise nach Deutschland muss ein Coronatest vorliegen.
Reisen nach Frankreich
Für die Einreise ist ein Impfnachweis oder Antigen-Schnelltest notwendig. Im Land selbst sind die meisten Beschränkungen aufgehoben.
Reisen in die Niederlande
Die Einreise ist ohne 3G-Nachweispflicht möglich. Alle Beschränkungen sind aufgehoben.
Flugreisen
Für Flüge innerhalb Deutschlands ist die gesetzliche 3G-Nachweispflicht aufgehoben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, da diese im Rahmen ihres Hausrechts auf Nachweise bestehen können. Wer aus dem Ausland zurück nach Deutschland fliegt, muss auf jeden Fall beim Check-in einen Impf-, Genesenen- oder negativen Test nachweisen.
Links:
Einreise nach Deutschland – Auswärtiges Amt >>