Urteil gefallen. Buchheim Stiftung unterliegt Museumsdirektor Daniel J. Schreiber vor dem Arbeitsgericht // Stellungnahme von Daniel J. Schreiber:
„Heute habe ich das Urteil des Arbeitsgerichts München/Weilheim vom 25.9.2024 zu meinem Verfahren gegen die Buchheim Stiftung erhalten. Meiner Kündigungsschutzklage und dem Antrag auf Weiterbeschäftigung als Direktor des Buchheim Museums wurde vollumfänglich stattgegeben.
Ich möchte an dieser Stelle all den vielen Menschen danken, von denen ich in den vergangenen dreizehneinhalb Monaten allergrößte ideelle und praktische Unterstützung erfahren durfte: Freunden, Förderern, Künstlern, Kooperationspartnern, Stiftungsräten, Zustiftern und Nachbarn des Buchheim Museums, Landtagsabgeordneten, Bürgermeistern und Altbürgermeistern sowie Mitgliedern der Familie Buchheim. Für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit danken möchte ich auch dem Oberbürgermeister der Stadt Landshut, den Stadträten, den Kollegen von den Museen und der Verwaltung der Stadt Landshut sowie dem Freundeskreis der Landshuter Museen. Spezieller Dank gilt meinem Fachanwalt für Arbeitsrecht Fritz Maier.
Jetzt, wo das Recht wiederhergestellt ist, besteht die Chance, dass wir endlich mit dem beginnen können, was schon vor mehr als einem Jahr hätte passieren müssen: ins Gespräch kommen, um eine gute Lösung für das Buchheim Museum und die beteiligten Menschen zu erzielen.“