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Die Natur hat keine Stimme – Unterstützung Verbandsklage LBV Bayern

von Birgit Widmann | 13 Aug. 2025 | Aktuell, Blog, Natur

Wenn Wälder gerodet, Flüsse verbaut oder Schutzgebiete überbaut werden sollen, braucht die Natur jemanden, der ihre Stimme erhebt. Genau dafür gibt es die umweltrechtliche Verbandsklage. Sie erlaubt anerkannten Naturschutzverbänden wie dem LBV, vor Gericht prüfen zu lassen, ob Entscheidungen der Behörden rechtmäßig sind. So können wir wertvolle Lebensräume verteidigen.

Doch jetzt will die Bayerische Staatsregierung dieses wichtige Recht abschaffen. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger forderte Ende Juli ein bundesweites Aussetzen, Ministerpräsident Markus Söder sprach sich ebenfalls dafür aus.

„Die Verbandsklage ist eine Errungenschaft unseres Rechtsstaats. Sie gibt der Natur eine Stimme, die sie selbst nicht erheben kann“, sagt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.


Darum ist das Klagerecht unverzichtbar:

🔹 Nur so können rechtswidrige Genehmigungen gestoppt werden.
🔹 Es sorgt dafür, dass bestehende Gesetze eingehalten werden – nicht für neue Regeln.
🔹 Ohne Klagerecht wären viele Lebensräume schutzlos.


LBV  Erfolge für Bayerns Natur:

👍 20 Hektar artenreicher Klimaschutzwald in Teublitz gerettet (2021)
👍 Bau einer Wasserkraftanlage im Alpenwildfluss Eisenbreche verhindert (2017)
👍 Zusätzliche Schutzmaßnahmen beim Straßenbau in Mantel durchgesetzt (2024)

Was droht:

❌ Schwächung des Naturschutzes
❌ Keine unabhängige Kontrolle von Behördenentscheidungen
❌ Verlust wertvoller Artenvielfalt

Ohne dieses Recht stünde Bayerns Natur vor einer ungewissen Zukunft. Der LBV kämpft weiter dafür, dass die Natur ihre Stimme behält 💪 – und laden alle ein, diese Botschaft zu teilen, darüber zu sprechen und sich für den Erhalt des Klagerechts einzusetzen.

Hintergrund Verbandsklagerecht des LBV

2007 ratifizierte Deutschland die sogenannte Aarhus-Konvention, ein internationales Abkommen, welches die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsprozessen und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten einfordert. Der LBV ist eine der bayerischen Umweltorganisationen, denen nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz das bayernweite Verbandsklagerecht zusteht.

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