Das neue DSVGO ist da und wir haben unsere Webseite www.fuenfseen.de entsprechend bearbeitet und ergänzt. Was es letztendlich für uns alle bedeutet, die wir im Internet publizieren und für Kunden und interessierte Leser unseren täglichen Arbeitstag ausrichten, das ist immer noch nicht so klar. Eigentlich muss jede(r), sobald er seine Daten in Form von Visitenkarte, Foto, Video und Webseite weiterleitet, eine Datenschutzerklärung aushändigen. Das würde fast bedeuten, dass unsere Visitenkarten irgendwann eine immense Größe annehmen. … was letztendlich Gültigkeit hat, werden die kommenden Gerichtsurteile steuern. Warten wir ab, was Europa entscheidet.
Ein guter Video zum Thema habe ich für Sie in Youtube gefunden. Vielleicht zeigt er Ihnen, worauf wir uns alle einstellen sollten:
Was das neue DSVGO für alle Social Medien betrifft, dazu gibt es jetzt ein Urteil der EUGH. Wir haben Social Media Seiten und haben deshalb in unserer Datenschutzerklärung alle Datenschutzerklärungen von Facebook, Youtube und Co eingebunden. Wenn Sie trotzdem etwas über das Urteil wissen möchten, dann schauen Sie dieses Video:
Da ich viel mit dem Fotoapparat unterwegs bin und öfter von Veranstaltungen Fotos mache, so gibt es auch hier Neues zu beachten. Einfach Fotos machen auf Veranstaltungen geht nicht mehr so einfach. Man kann Fotos machen, muss aber sehr viel beachten. Somit hat jetzt der Veranstalter die Pflicht, dass die Besucher vor Kauf des Tickets die Einwilligung einholen, dass Besucher evtl. fotografiert werden können. Eine Akkreditierung alleine reicht anscheinend nicht mehr. Schwierig wird die Entscheidung, was man aus redaktionellen Gründen noch fotografieren darf und was nicht mehr. Machen Sie sich selbst ein Bild: