Der Sonderfonds des Bundes sichert Kulturveranstaltungen gegen pandemiebedinge Risiken ab. Um Veranstaltern die dringend benötigte Planungssicherheit zu bieten, hat die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitshilfe nun bis zum 31.12.2022 verlängert. Freiwillige Absagen werden im Rahmen der Ausfallabsicherung einen Monat länger anerkannt.
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Viele Veranstalter wagen kaum die Planung kultureller Angebote, da für die Planungsunsicherheiten oftmals bereits nach über zwei Jahren die finanziellen Mittel fehlen. Die Bundesregierung stellt hierfür einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen seit dem Sommer zur Verfügung. Die Höhe liegt bei 2,5 Milliarden Euro. Der Sonderfonds wird vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) koordiniert und verantwortet.
Der Zeitraum, in dem freiwillige Absagen im Rahmen der Ausfallabsicherungen anerkannt werden, wird um einen Monat verlängert. Freiwillige Absagen privater Veranstalter werden unabhängig von der geltenden Regulierungslage als „pandemiebedingt“ anerkannt. Das gilt für den Zeitraum vom 18.11.2021 bis 31.3.2022.
Um die Förderung zu beantragen, müssen die Veranstaltungen vor ihrer (geplanten) Durchführung unter sonderfonds-kulturveranstaltungen.de registriert werden. Die Antragstellung erfolgt nach der Durchführung oder Absage der Veranstaltung (beziehungsweise bei einer Veranstaltungsserie nach der letzten im Antrag registrierten Veranstaltung) innerhalb von 6 Monaten.
Detaillierte Informationen unter >>
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