von | 2 Dez 2021 | Corona daheim

Gemeinsame Stimme mit Fokus auf den Sport: Verbände fordern deutschlandweit praxistaugliche Regelungen für den Wintersport und setzen sich für Kinder und Jugendliche ein

01.12.2021

Die Verbände Deutscher Skiverband, Deutscher Skilehrerverband, Snowboard Germany, die Stiftung Sicherheit im Skisport, der Verband Deutscher Seilbahnen, der Verband Deutscher Sportfachhandel und der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie fordern deutschlandweite praxistaugliche Regelungen für die Ausübung von Wintersport und weisen auf die zentrale Bedeutung von Sport im Freien v.a. für Kinder und Jugendliche hin.

Mit einer gemeinsamen Forderung richtet sich eine Allianz von Verbänden sowohl an die jeweiligen Landesregierungen als auch an die Bundesregierung, damit mit verbindlichen und praxistauglichen Regelungen Wintersport wieder möglich ist. Nach dem Lockdown-Winter in der Saison 2020/21 benötigt es jetzt eine Planbarkeit nicht nur für die Branche, sondern für alle Wintersportler:innen. Vor allem mit Blick auf den Kinder- und Jugendsport ist ein gemeinsames Vorgehen der Verbände zusammen mit den Betreibern von Bergbahnen und Liften in einem konstruktiven Dialog mit der Politik unabdingbar.

Die Forderungen zusammengefasst in einer Übersicht:

  • Dialogbereitschaft aller politischen Entscheidungsträger für eine faire Zukunft des Wintersports und eine Gleichbehandlung mit anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens: WINTERSPORT ist OUTDOOR-SPORT und somit kein „Pandemietreiber“, sondern ein „Problemlöser“ v.a. für die physische und psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
  • 2G-Nachweis – und keine 2G plus Regelung – für die Benutzung von Bergbahnen, Sessel- und Schleppliften und anderen Aufstiegshilfen; Kinder unter zwölf Jahren sind von dem 2G-Nachweis befreit.
  • Keine Kapazitätsbeschränkung in Skigebieten (z.B. aktuelle Regelung in Bayern mit einer erlaubten Kapazität von 25 %).
  • FFP2-Maskenpflicht für alle Wintersportler:innen ab sieben Jahren bei der Benutzung von geschlossenen Bergbahnen (z.B. Großkabinenbahnen, 6er-/8er-Gondeln etc.) und in der Warteschlange am Lift und an den Kassen. Kein verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken bei der Benutzung von Sessel-/Schleppliften und auf der Piste und in der Loipe.
  • Finanzielle Entschädigung für die betroffenen Unternehmen (Bergbahnen, Skischulen, Sportfachhändler, Verleihstationen, Sportartikelindustrie) und Vereine für den eventuellen Ernstfall eines kompletten Lockdowns oder Teil-Lockdowns.

 

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