Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, der Bauausschuss und der Kreisverwaltungsausschuss haben heute gemeinsam den Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in München vorberatend gefasst. Sofern die Vollversammlung diesen Beschluss bestätigt, wird damit die grundsätzliche Ausrichtung der Radverkehrsförderstrategie in München an die neuen Rahmenbedingungen angepasst und gleichzeitig werden ihr zukunftsgerichtet neue Akzente verliehen.
Die Entscheidung trägt den Tatsachen Rechnung, dass die Stadtbevölkerung weiter wächst, immer mehr Pedelecs und Lastenräder auf den Radwegen unterwegs sind und die Landeshauptstadt München vor der großen Herausforderung steht, den Verkehr umweltverträglich und leistungsfähig zu bewältigen.
Der Beschluss sieht, aufgeteilt nach Maßnahmenfeldern, sowohl konzeptionell grundlegende als auch konkrete Veränderungen für die zukünftige Radverkehrsförderung in der Landeshauptstadt München vor. Neben grundsätzlichen Zielen der Radverkehrsförderung werden konkrete Evaluierungskriterien festgelegt, die bis 2025 erreicht werden sollen, um die Erfolge in den kommenden Jahren messbar zu machen.
So soll unter anderem der Anteil der Wege ansteigen, die mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. In der Folge soll es dann insgesamt mindestens 100 Fahrradstraßen in München geben. Zudem wird der Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr fortgeschrieben, der das stadtweite strategische Netz an Haupt- und Nebenradrouten darstellt. Weiter sollen unter anderem eine tangentiale und fünf radiale Radschnellverbindungen vertieft untersucht werden und zahlreiche bedeutende Radverkehrsprojekte wie zum Beispiel in der Lindwurmstraße, Ludwigstraße, Schwanthalerstraße, Paul-Heyse-Straße, Implerstraße sowie am Karlsplatz, Stiglmaierplatz und Europaplatz detailliert geprüft und nach Möglichkeit realisiert werden.