Wildschutzgebiet im Rotwandgebiet / Spitzingsee: Betretungsverbot zwischen 1.Dezember und 14.Juli
Das Landratsamt Miesbach hat ein Wildschutzgebiet im Rotwandgebiet ausgewiesen. Zum Schutz von Auerhahn und Birkhuhn gilt jedes Jahr zwischen 1. Dezember und 14. Juli ein Betretungsverbot in einem 320 Hektar großen, nicht zusammenhängenden Gebiet rund um Lempersberg, Benzingspitz, Wildes Fräulein/Jägerkamp und Maroldschneid. Das Gebiet liegt in den Gemeinden Fischbachau, Schliersee und Bayrischzell.
Grund für das Wildschutzgebiet ist der große Freizeitdruck in der Region:
Eine Flut an Wanderern und Tourengehern führen dazu, dass Raufußhühner aus ihren Winterlebensräumen zu oft flüchten müssen und im Frühjahr nicht mehr ungestört balzen, brüten und ihren Nachwuchs aufziehen können.
Das Gebiet ist eines der letzten Rückzugsorte in den bayerischen Alpen für Birk- und Auerhühner
Beide stehen auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten. Das zeitlich begrenzte Betretungsverbot während der Winter- und Frühlingsmonate soll nun zu einer Erholung der Population durch eine geschützte und störungsarme Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit führen.
Die Verordnung sieht ein Betretungs- und Fahrverbot in diesem Gebiet vor. Ausnahmen gibt es nur für die ordnungsgemäße Ausübung von Jagd, Forst und Almwirtschaft. Wer das Gebiet entgegen des Verbots betritt oder befährt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € rechnen. Schilder an den Grenzen des Gebiets sowie an allen Parkplätzen der Region werben mit großen Karten und Informationen zur Bedrohung der Raufußhühner um Verständnis für die Maßnahme.
Bei der Festsetzung der Gebiete wurde zusammen mit allen Interessensvertretern sorgfältig zwischen dem Schutz der Raufußhühner und dem verständlichen Wunsch nach Natur- und Sporterlebnis abgewogen. So darf die „alte Via Alpina“ (Weg 642) schon ab 15.06. wieder betreten werden.
alternative Wege und die neue „Via Alpina
Es gibt als Alternative eine „neue Via Alpina“: Sie führt von der Auerspitz nach Nordosten über die Bergwachthütte unterhalb der Ruchenköpfe sowie die Soinalm und über einen neu ausgebauten Jägersteig bis zum Wandererparkplatz am Sillberghaus im Ursprungstal. Der Weg vom Gipfel des Jägerkamp Richtung Westen und der Weg 642 (Nordanstieg von der Jägerbauernalm zum Jägerkamp) ist ab 31.3. wieder freigegeben.
weiterführende Informationen
Landkreis Miesbach
Wildschutzverordnung
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