Bund Naturschutz Klage Kramertunnel bei Garmisch-Partenkirchen

von | 21 Okt 2022 | Natur, Sport- und Wandertipps

BN-Klage: Umweltschäden durch Kramertunnelbau in Garmisch Partenkirchen müssen saniert werden.

Am 25. Oktober verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Klage des BUND Naturschutz (BN) gegen den Freistaat Bayern wegen des eingetretenen Umweltschadens durch den Bau des Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen. Im Zuge der Baumaßnahme sind im Naturschutzgebiet zahlreiche Quellen versiegt und Quellmoore trockengefallen. In der Verhandlung geht es darum, ob der vom Gericht bereits anerkannte Umweltschaden behoben werden muss.

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Durch den Tunnelbau sind große Mengen Grundwasser in den Tunnelstollen eingetreten und der Grundwasserspiegel am Berg ist deutlich abgesunken. Die dortigen überregional bedeutsamen Feuchtbiotope sind dadurch zu erheblichen Anteilen trockengefallen und europäisch geschützte Biotopkomplexe zerstört worden.

Obwohl im Genehmigungsverfahren für diesen Fall die Abdichtung der Felsklüfte durch Betoninjektionen als Notmaßnahme vorgesehen war, wurde diese Maßnahme bis heute nicht durchgeführt. Der BN will mit der Klage erreichen, dass zumindest im Erkundungsstollen, aber auch im Hauptstollen diese Maßnahmen durchgeführt werden. So besteht eine Chance, dass der Grundwasserspiegel sich wieder anhebt und die Biotope sich regenerieren können.

Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN, erklärt: „Es ist ein Skandal, dass die bayerischen Straßenbaubehörden die Zerstörung von Biotopen in einem Naturschutzgebiet von europäischem Rang bewusst in Kauf nehmen und die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen unterlassen. Wir sehen das Gericht in der Verantwortung, die Biotopsanierung zu veranlassen.“

Axel Doering, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Garmisch-Partenkirchen, betont: „Es ist eine verkehrspolitische Bankrotterklärung, wenn im Loisachtal auf 12 Kilometern zwischen Eschenlohe und Garmisch-Partenkirchen mindestens 1,34 Milliarden Euro im Straßenbau versenkt werden und gleichzeitig kaum Geld zur Vermeidung von Umweltschäden oder die Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur ausgegeben werden soll.“

Das Verfahren nach Umweltschadensgesetz läuft bereits seit 2014. Die bayerischen Behörden und Gerichte haben stets bestritten, dass ein justiziabler Umweltschaden überhaupt durch „berufliche Tätigkeit der Straßenbaubehörden“ entstehen kann. Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof aber klargestellt, dass auch staatliche Behörden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit belangt werden können. Daher wird nun das Verfahren am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wieder aufgenommen.

Die Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München, Ludwigstr. 23, findet um 10.00 Uhr in Sitzungssaal 1 statt.
Ob am 25.10. durch das Gericht bereits eine Entscheidung getroffen wird, ist unklar.

Für Rückfragen:
Thomas Frey
BN-Regionalreferent
0160-95501313, thomas.frey@bund-naturschutz.de

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