BN-Klage: Umweltschäden durch Kramertunnelbau in Garmisch Partenkirchen müssen saniert werden.
Am 25. Oktober verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Klage des BUND Naturschutz (BN) gegen den Freistaat Bayern wegen des eingetretenen Umweltschadens durch den Bau des Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen. Im Zuge der Baumaßnahme sind im Naturschutzgebiet zahlreiche Quellen versiegt und Quellmoore trockengefallen. In der Verhandlung geht es darum, ob der vom Gericht bereits anerkannte Umweltschaden behoben werden muss.
-Werbung-
Durch den Tunnelbau sind große Mengen Grundwasser in den Tunnelstollen eingetreten und der Grundwasserspiegel am Berg ist deutlich abgesunken. Die dortigen überregional bedeutsamen Feuchtbiotope sind dadurch zu erheblichen Anteilen trockengefallen und europäisch geschützte Biotopkomplexe zerstört worden.
Obwohl im Genehmigungsverfahren für diesen Fall die Abdichtung der Felsklüfte durch Betoninjektionen als Notmaßnahme vorgesehen war, wurde diese Maßnahme bis heute nicht durchgeführt. Der BN will mit der Klage erreichen, dass zumindest im Erkundungsstollen, aber auch im Hauptstollen diese Maßnahmen durchgeführt werden. So besteht eine Chance, dass der Grundwasserspiegel sich wieder anhebt und die Biotope sich regenerieren können.
Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN, erklärt: „Es ist ein Skandal, dass die bayerischen Straßenbaubehörden die Zerstörung von Biotopen in einem Naturschutzgebiet von europäischem Rang bewusst in Kauf nehmen und die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen unterlassen. Wir sehen das Gericht in der Verantwortung, die Biotopsanierung zu veranlassen.“
Axel Doering, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Garmisch-Partenkirchen, betont: „Es ist eine verkehrspolitische Bankrotterklärung, wenn im Loisachtal auf 12 Kilometern zwischen Eschenlohe und Garmisch-Partenkirchen mindestens 1,34 Milliarden Euro im Straßenbau versenkt werden und gleichzeitig kaum Geld zur Vermeidung von Umweltschäden oder die Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur ausgegeben werden soll.“
Das Verfahren nach Umweltschadensgesetz läuft bereits seit 2014. Die bayerischen Behörden und Gerichte haben stets bestritten, dass ein justiziabler Umweltschaden überhaupt durch „berufliche Tätigkeit der Straßenbaubehörden“ entstehen kann. Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof aber klargestellt, dass auch staatliche Behörden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit belangt werden können. Daher wird nun das Verfahren am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wieder aufgenommen.
Die Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München, Ludwigstr. 23, findet um 10.00 Uhr in Sitzungssaal 1 statt.
Ob am 25.10. durch das Gericht bereits eine Entscheidung getroffen wird, ist unklar.
Für Rückfragen:
Thomas Frey
BN-Regionalreferent
0160-95501313, thomas.frey@bund-naturschutz.de
08.06. Welttag der Ozeane
Mit ihrem Aktionstag am 8. Juni Welttag der Ozeane wollen die Vereinten Nationen auf die Bedeutung der Meere und ihren Schutz hinweisen. Ein zentraler Aspekt: Kunststoffabfälle. Sie sind da, aber wie viel genau? Neue Untersuchungen zeigen, dass weniger Plastik ins...
04.04.2024 Vortrag Heuschrecken Musikanten der Berge
Musikanten der Almen: Heuschreckengemeinschaften im Wandel Winter-Vortragsreihe am 4. April 2024 - Die traditionelle Winter-Vortragsreihe geht in die fünfte und letzte Runde: Am Donnerstag, 4. April, berichtet Sebastian König, Insektenexperte des Nationalparks...
23.03.2024 WWF earth hour
Am 23. März 2024 findet die Earth Hour statt. Bereits zum 18. Mal werden an diesem Tag von 20.30 Uhr bis 21.30 Uhr rund um den Globus die Lichter ausgeschaltet, um bei der weltweit größten Aktion für mehr Klima- und Umweltschutz ein Zeichen zu setzen. Klima schützen,...