Energiepauschale – dürfen Hotels an den Gast weiterberechnen?

von | 30 Jan. 2023 | Aktuell

Wer sich gerade mit der Urlaubsplanung beschäftigt, erlebt nicht selten eine Überraschung. Denn viele Unterkünfte und Hotels erheben derzeit einen Energiezuschlag und zahlreiche Reisewillige fragen nach der Rechtmäßigkeit.

Auch in der Hotelbranche sind die Auswirkungen der gestiegenen Strom- und Gaspreise längst angekommen. Manche Herbergen erhöhen die Zimmerpreise im Allgemeinen, andere weisen auf der Abschlussrechnung einen pauschalen Zusatzbetrag von rund drei bis neun Euro für den gesamten Aufenthalt aus oder berechnen ihn als Tageszuschlag.

 

-Werbung-

Zusatzkosten für Energiezusatzkosten müssen transparent gemacht werden

„Solange die Unterkunft Zusatzkosten wie den Energiezuschlag transparent macht und den Gast nicht erst bei der Ankunft in der Rezeption darüber informiert, spricht rechtlich nichts dagegen“, sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.
In der Regel gilt immer der Tarif, welcher bei der Buchung vereinbart wurde. Dabei ist es nicht relevant, ob dies online oder telefonisch erfolgte. Der Gesamtpreis ist ausschlaggebend. „Wenn so ein Energiezuschlag erst hinterher beim Begleichen der Rechnung erscheint und damit die Gesamtsumme erhöht, muss der Aufpreis nicht gezahlt werden“, so Frindte.

Im Gegensatz zum Energiezuschlag gehen kommunale Abgaben wie Bettensteuern und Kurtaxen übrigens nicht in den Hotelpreis ein und müssen deshalb vom Hotelier auch nicht extra ausgewiesen werden.

Schriftlicher Hinweis auf Preiserhöhungen wegen Energiekosten bei Pauschalreisen nötig

Bei Pauschalreisen behalten sich viele Anbieter Preiserhöhungen vor, auf die vor der Buchung schriftlich hingewiesen werden muss. Diese Preisänderungsklausel darf jedoch nicht unklar formuliert sein oder gar aus bloßen Floskeln bestehen, sonst ist sie unwirksam. Sollte die Preiserhöhung wirksam sein, darf sie bis zu acht Prozent betragen und muss bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn bekanntgemacht werden. In den 20 Tagen vor der Anreise sind Preiserhöhungen unwirksam. Waren die Mehrkosten zur Zeit der Buchung vorhersehbar, kann man die Zahlung ebenso verweigern.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

Moorbirke – Baum des Jahres 2023

Moorbirke – Baum des Jahres 2023

Die Moorbirke – faszinierender Pionier - Mit der Ausrufung der Moorbirke (Betula pubescens) zum Baum des Jahres wird eine typische Baumart der Moor- und Bruchwälder geehrt. Dadurch werden auch Moorökosysteme und ihre Bedeutung ins Blickfeld gerückt und es wird daran...

Bund Naturschutz zur Almpflege

Bund Naturschutz zur Almpflege

Bund Naturschutz fordert bessere Förderung von Almbauern und Landwirtschaftsbetrieben im Alpenraum. BN arbeitet mit Weidetierhaltern an Lösungen für den Schutz vor Wolf und Bär statt sie für Wahlkampf zu missbrauchen. EU-Agrarsubventionen müssen mehr bei den...

Kunst trifft Natur

Kunst trifft Natur

„Kunst trifft Natur“ - Graffiti-Kunstprojekt in Seefeld setzt Zeichen für Naturschutz und Jugendengagement In einer Kooperation zwischen dem Jugendhaus Seefeld und der Ortsgruppe des BUND Naturschutz Seefeld soll ein kreatives Projekt entstehen: Junge...

Urlaub Fünfseenland und Bayern

das könnte Sie auch interessieren

Holiday on Ice

Holiday on Ice

Holiday on Ice in München. CINEMA OF DREAMS / München – Premiere mit Gaststar Max Giesinger am 02.01.2026

mehr lesen
immer aktuell - tragen Sie sich in unseren Newsletter ein.

immer aktuell - tragen Sie sich in unseren Newsletter ein.

jede Woche positive Inspiration für Kultur, Freizeit und Urlaub.

vielen Dank, Sie haben sich erfolgreich in unserem Newsletter eingetragen.